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Wir gewähren Ihnen als Ersterwerber einer neu gekauften Matratze eine erweiterte Garantie von 5 Jahren (gesetzlich vorgeschrieben: 2 Jahre) nach Kaufdatum. Erster Ansprechpartner im Garantiefall ist Ihr Fachhändler.
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Im Gewährleistungsfalle sorgen wir nach unserer Wahl für eine Reparatur oder Ersatzleistung. Wir behalten uns eine zweimalige Reparatur oder Nachlieferung vor.
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Unsere Gewährleistung erfolgt in den ersten beiden Jahren nach Kaufdatum ohne Einschränkung und ohne Berechnung. Im 3. Jahr der Nutzung gewähren wir noch 60%, im 4. Jahr 40% und im 5. Jahr 20% des Kaufpreises. Die ursprüngliche Garantie von 5 Jahren wird durch eine Gewährleistung nicht unterbrochen, sie beginnt auch nicht von neuem.
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Berechtigte Mängelrügen wickeln wir für Sie kostenfrei ab. Andernfalls gehen Reparatur- und Ersatzleistungen sowie Transport und Verpackungskosten zu Lasten des Käufers.
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Unsere Garantie setzt grundsätzlich voraus, dass Sie Ihre Matratze entsprechend unseren Pflege-Hinweisen verwendet und behandelt haben. Beachten Sie, dass es Gründe und Mängel gibt, die nicht zu einer Garantieleistung führen:
- Neue Matratzen können kurzzeitig einen Materialgeruch verbreiten, der in der Regel nach Lüftung verfliegt.
- Ihre Matratze besteht aus flexiblen, elastischen Materialien. Maßabweichungen bis 20 mm in Länge und Breite liegen daher im Bereich des Üblichen.
- Im Laufe der Nutzung passt sich Ihre Matratze dem Körper an und kann sich leicht einlegen. Bis zu 15% der Matratzenhöhe sind normal. Auch eine leichte Faltenbildung des Bezugs kann eintreten.
- Eine starke Verschmutzung der Matratze lässt aus hygienischen Gründen eine Begutachtung grundsätzlich nicht zu.
- Stockflecken sind keine Mängel, sie rühren von nicht ausreichender Lüftung bzw. einem Nässestau unter der Matratze her.